Über häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt hat viele Gesichter
Physische Gewalt gegen Frauen ist ein ernstes und weit verbreitetes Problem, das sich in vielen Formen manifestiert. Diese Art der Gewalt kann körperliche Übergriffe, Misshandlungen, Vergewaltigung und in extremen Fällen sogar Mord beinhalten. Oftmals wird physische Gewalt von einem Partner oder Ex-Partner ausgeübt und kann zu langfristigen körperlichen und psychischen Verletzungen führen.
Sexuelle Gewalt beinhaltet eine Reihe von Handlungen, von sexueller Belästigung und Nötigung bis hin zu Vergewaltigung und sexueller Ausbeutung. Sie kann sowohl physische als auch psychische Folgen für das Opfer haben und oft langfristige Auswirkungen auf die mentale Gesundheit und das Selbstwertgefühl haben.
Psychische Gewalt kann ebenso verheerend sein wie physische Gewalt. Sie umfasst eine Vielzahl von Verhaltensweisen, darunter emotionale Misshandlung, Manipulation, Erniedrigung, Kontrolle und Isolation. Opfer psychischer Gewalt können unter schweren emotionalen und psychischen Belastungen leiden, die ihre Fähigkeit, ein normales und gesundes Leben zu führen, erheblich beeinträchtigen können.
Digitale Gewalt ist eine neuere Form von Missbrauch, die durch den Anstieg der Technologie und sozialen Medien entstanden ist. Sie kann Online-Stalking, Belästigung, Verbreitung intimer Bilder ohne Zustimmung und Cybermobbing beinhalten. Diese Art von Gewalt kann schwerwiegende psychologische Auswirkungen haben und das Gefühl der Sicherheit und Privatsphäre der Opfer erheblich beeinträchtigen.
Wirtschaftliche Gewalt ist eine Form der Kontrolle, bei der eine Person die finanziellen Ressourcen einer anderen kontrolliert und manipuliert. Dies kann das Verbot von Arbeit, das Steuern des Einkommens oder das Verweigern des Zugangs zu gemeinsamen finanziellen Ressourcen beinhalten. Wirtschaftliche Gewalt kann Frauen in abhängigen und unsicheren Situationen zurücklassen.
Verbale Gewalt ist eine Form des Missbrauchs, die oft übersehen wird, aber ernsthafte psychische Auswirkungen haben kann. Sie beinhaltet das Nutzen von Worten, um zu beleidigen, zu demütigen oder zu kontrollieren. Dies kann Beschimpfungen, Drohungen, absichtliche Beleidigungen oder konstante Kritik beinhalten. Die Auswirkungen von verbaler Gewalt können zu einem niedrigen Selbstwertgefühl, Angstzuständen, Depressionen und in einigen Fällen zu posttraumatischen Belastungsstörungen führen.
Stalking bezieht sich auf wiederholtes, unerwünschtes Verhalten, das dazu dient, eine andere Person zu belästigen, zu ängstigen oder zu kontrollieren. Dies kann das Verfolgen einer Person, das unaufgeforderte Senden von Nachrichten oder Geschenken, das Auftauchen an Orten, wo das Opfer ist, oder das Sammeln von Informationen über das Opfer ohne dessen Zustimmung beinhalten. Stalking kann eine immense psychische Belastung für das Opfer darstellen und ein Gefühl von ständiger Angst und Unsicherheit erzeugen.
Was kann ich tun?
Sie haben das Recht, die eheliche Wohnung zu verlassen. Wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt sind, haben Sie einen Anspruch auf Hilfe und Betreuung nach Opferhilfegesetz, auch wenn sie keinen Strafantrag stellen.
Als Gewaltbetroffene haben Sie selbstverständlich auch das Recht, die Kinder mitzunehmen.
Die Polizei kann gewaltausübende Personen für 10 Tage wegweisen.
Das Frauenhaus ist Anlaufstelle für Frauen in Krisensituationen oder wenn Sie sich trotz Wegweisung des Täters unsicher und bedroht fühlen.
Sie können beim Bezirksgerichtspräsidium Eheschutzmassnahmen beantragen, am besten mit Unterstützung einer Anwaltsperson. Schutzmassnahmen regeln zum Beispiel die Obhut der Kinder, die Zuweisung der Wohnung und die Leistung von Unterhaltsbeiträgen. Das Gericht kann auch Annäherungs-, Quartier- und Kontaktverbote anordnen.
Auch Personen, die nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, erhalten Rechtshilfe.
Rechtliche Grundlagen
Häusliche Gewalt ist ein Verstoss gegen das Recht eines jeden Menschen auf Unversehrtheit. Gewalttätige Handlungen in Familien und Paarbeziehungen sind eine Straftat. Mehr zu den Gesetzen in der Schweiz finden Sie hier.