Frauenhaus Graubünden

Über häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt hat viele Gesichter

Was kann ich tun?

Sie haben das Recht, die eheliche Wohnung zu verlassen. Wenn Sie Opfer von häuslicher Gewalt sind, haben Sie einen Anspruch auf Hilfe und Betreuung nach Opferhilfegesetz, auch wenn sie keinen Strafantrag stellen.

Als Gewaltbetroffene haben Sie selbstverständlich auch das Recht, die Kinder mitzunehmen.

Die Polizei kann gewaltausübende Personen für 10 Tage wegweisen.

Das Frauenhaus ist Anlaufstelle für Frauen in Krisensituationen oder wenn Sie sich trotz Wegweisung des Täters unsicher und bedroht fühlen.

Sie können beim Bezirksgerichtspräsidium Eheschutzmassnahmen beantragen, am besten mit Unterstützung einer Anwaltsperson. Schutzmassnahmen regeln zum Beispiel die Obhut der Kinder, die Zuweisung der Wohnung und die Leistung von Unterhaltsbeiträgen. Das Gericht kann auch Annäherungs-, Quartier- und Kontaktverbote anordnen.
Auch Personen, die nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, erhalten Rechtshilfe.

Rechtliche Grundlagen

Häusliche Gewalt ist ein Verstoss gegen das Recht eines jeden Menschen auf Unversehrtheit. Gewalttätige Handlungen in Familien und Paarbeziehungen sind eine Straftat. Mehr zu den Gesetzen in der Schweiz finden Sie hier.

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