Inhalt: Frauenhaus Graubünden: Jeder Frau kann Gewalt widerfahren. Sie betrifft Frauen aller Altersstufen, aller Schichten und Kulturen. In Familien und Beziehungen kommt Gewalt in vielen Formen vor. Dabei sind fast immer Frauen, Kinder und weibliche Jugendliche die Opfer und Männer, Ehemänner, Lebensgefährten, Stiefväter, Väter und Brüder die Täter. Das Frauenhaus Graubünden bietet Frauen, ihren Kindern und weiblichen Jugendlichen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Unterkunft, Schutz, Betreuung und Beratung.
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Verfolgt, bedroht, misshandelt? Rufen Sie uns an!
Perseguitata, minacciata, maltrattata, ci chiami.
Mulestada, smanatschada, maltractada? Telefonai a nus!
Persecuted, followed, threatened or mishandled? Contact us by phone.
Perseguida, amenazada, maltratada? Llamenos ahora!
E ndjekur, e kërcnuar, e keqëtrajtuar? Drejtohuni te ne!
Progonjene, ugrozene, zlostavljane, nazovite nas!
Size zulüm ediliyorsa, tehdit altinda iseniz ve kötü muamle görüyorsaniz? Bizi arayin!
Pronásledování, vyhrožování, obtêžování, zavolejte nám.
Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, sondern ein Verstoss gegen das Recht eines jeden Menschen auf körperliche, sexuelle und psychische Unversehrtheit. Gewalttätige Handlungen in Familien und Paarbeziehungen sind ein Delikt und dürfen weder toleriert noch entschuldigt werden.
Seit dem 01.04.2004 sind die meisten Straftaten im Bereich Häuslicher Gewalt Offizialdelikte. Sie werden von Amtes wegen verfolgt und bestraft.
Offizialdelikte in Ehe und Partnerschaft sind zum Beispiel:
Das Opfer hat das Recht, die eheliche Wohnung zu verlassen. Es hat einen Anspruch auf Hilfe und Betreuung. Das Opfer hat selbstverständlich auch das Recht, die Kinder mitzunehmen, sofern dies im Interesse der Kinder liegt.
Die Polizei kann gewaltausübende Personen für 10 Tage wegweisen. Diese Wegweisung kann beim Bezirksgerichtspräsidium bis auf maximal 30 Tage verlängert werden.
Opfer können sich trotz Wegweisung des Täters unsicher und bedroht fühlen. Ohne umfassende Hilfe sind viele überfordert. Das Frauenhaus bietet eine erste Anlaufstelle für Frauen in Krisensituationen.
Das Opfer kann beim Bezirksgerichtspräsidium Eheschutzmassnahmen beantragen, am besten mit Unterstützung einer Anwältin / eines Anwaltes. Die Schutzmassnahmen regeln diverse Fragen, wie zum Beispiel die Obhut der Kinder, die Zuweisung der Wohnung und die Leistung von Unterhaltsbeiträgen. Der Eheschutzrichter kann auch Annäherungs-, Quartier- und Kontaktverbote anordnen.
Opfer, die nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, können im gerichtlichen Verfahren einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege stellen.